Allgemeine Teilnahme-Reisebedingungen (AGB)

Bundesverband Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg | Bundesamt Sankt Georg e. V.
Prisma 2025
AGBs

Liebe Pfadfinder*innen,  

sehr geehrte Teilnehmer*innen! 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen der Kundschaft bzw. der reisenden Person bzw. dem*der Teilnehmer*in (im Folgenden „Teilnehmende“) und des Bundesverbands der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg | Bundesamt Sankt Georg e. V. (im Folgenden „Veranstalter“) ab dem 01.07.2018 zu Stande kommenden Pauschalreisevertrags. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie Artikel 250 und 252 des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) und füllen diese aus. Bitte lest/lesen Sie diese Reisebedingungen vor eurer/Ihrer Buchung sorgfältig durch! 

Für Buchungen von Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen gilt, dass wir uns bemühen, Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen die Reise zu ermöglichen. Hierzu bitten wir aber dringend darum, uns bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang zu geben, damit wir prüfen können, ob die Teilnahme möglich ist. 

 

  1. Allgemeines

Die AGBs schließen die für die Veranstaltung Prisma- geltende Lagerregeln ein und werden durch Vertragsabschluss anerkannt. 

 

  1. 1. Zustandekommen des Reisevertrags | Anmeldung/Bestätigung

Mit der Anmeldung bieten die Teilnehmenden 1dem Veranstalter verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reise- und Veranstaltungsausschreibungen sowie die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise/Veranstaltung. Voranfragen und Reservierungen über Telefon und/oder Internet sind stets unverbindlich. Vor der Buchung erhalten die Teilnehmenden alle notwendigen Informationen. 

Die Anmeldung erfolgt durch die Teilnehmenden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen die Teilnehmenden wie für die eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen wird. 

Der Reisevertrag mit den Teilnehmenden kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung des Veranstalters an die Teilnehmenden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter den Teilnehmenden die schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung übermitteln. 

Die Anmeldung von Teilnehmenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist mit genauen Angaben über Art und Umfang der Beeinträchtigungen zu versehen, damit der Veranstalter prüfen kann, ob eine Teilnahme und Anmeldebestätigung/Reisebestätigung möglich ist. Sollten dem Veranstalter solche Angaben nicht gemacht werden, kann keine Anmeldebestätigung/Reisebestätigung erfolgen, also kein Reisevertrag abgeschlossen werden. 

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung des Veranstalters zustande, entsprechend der Erfordernisse, die sich aus dem BGB ergeben. Nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter den Teilnehmenden eine schriftliche Anmeldebestätigung/Reisebestätigung übermitteln.  

Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches der Veranstalter für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Teilnehmenden dieses durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt bzw. durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch die Vornahme der Anzahlung bzw. Restzahlung, annimmt.  

Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmendenzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dieses zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 

 

  1. 2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung der Teilnehmenden

Für alle Buchungswege gilt: Grundlage des Angebots vom Veranstalter und der Buchung der Teilnehmenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen, soweit diese der Kundschaft bei der Buchung vorliegen (Hinweis: www.dpsg.de oder https://tool.dpsg.de/anmeldung/ oder www.bundeszentrum.dpsg.de).  

Teilnehmende haften für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden der Gruppe, wenn die Buchung durch diese Person vorgenommen wird, wie für die eigenen, soweit eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen wird sowie bei Buchung von Gruppen ohne Angabe der Namen der Mitreisenden durch eine angemeldete Person sowie der Buchung von geschlossenen Gruppen durch eine*n Gruppenanmelder*in.2 

Der Veranstalter übermittelt den Teilnehmenden auf Grundlage des Buchungswunsches ein Reiseanmeldeformular (Prisma-Anmeldetool) zusammen mit diesen Reisebedingungen/AGB und dem Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Artikel 250 EGBGB. Buchungen der Teilnehmenden erfolgen sodann mit dem Vertragsformular. Mit der Buchung bieten die Teilnehmenden den Abschluss des Reiseleistungsvertrages verbindlich an. An die Buchung sind die Teilnehmenden gebunden. Dem Veranstalter steht frei, diese Buchung anzunehmen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung/Reisebestätigung (Annahmeerklärung) zustande. Die Anmeldebestätigung/Reisebestätigung wird den Teilnehmenden durch den Veranstalter auf elektronischem Wege übersandt. 

Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. Soweit der Vertragstext im Onlinesystem gespeichert ist, werden die Teilnehmenden darüber und über die Möglichkeit des späteren Abrufes des Vertragstextes unterrichtet. Mit Bestätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ bieten die Teilnehmenden den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist die Person drei Werktage ab elektronischer Erklärung gebunden. Den Teilnehmenden wird der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Der Vertrag kommt durch Zusendung der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande. 

Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g, Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, Fax, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten, Onlinedienste, Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach  § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen ist. Es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung der Verbrauchenden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 

 

  1. 3. Zahlung des Reisepreises

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB ist die Zahlung des Gesamtreisepreises fällig. Der Reisesicherungsschein wird vor der Vernanstaltung per eMail zugesendet. Die Zahlung für die Teilnahme an der Veranstaltung wird via Lastschriftverfahren durch oder via Überweisung an den BSG e. V. getätigt. Ein entsprechendes Lastschriftmandat wird online bei der Anmeldung dem BSG e. V. erteilt. Die Abbuchung erfolgt frühestens 7 Tage nach Buchung, spätestens aber innerhalb von 4 Wochen nach Anmeldeschluss. Bei Zahlung per Überweisung ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung fällig. Gerät der*die Teilnehmer*in mit der Zahlung des Reisepreises um mehr als 15 Tage in Verzug, behält sich der Veranstalter vor, nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der*die Teilnehmer*in mit Rücktrittskosten entsprechend Abschnitt 5 belastet werden.   

  1.  Leistungsänderungen

Die in den Prospekten/auf der Webseite enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Veranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoV ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der*die Teilnehmer*in vor Buchung informiert wird. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z. B. Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den*die Teilnehmer*in über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem*der Teilnehmer*in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.  

  1.  Rücktritt

Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder per E-Mail zu erklären. Im Falle des Rücktritts der teilnehmenden Person kann der Veranstalter Aufwandsersatz nach Maßgabe folgender Stornokosten pro angemeldeter Person verlangen, sofern nicht der Beweis erbracht wird, dass dem Veranstalter geringere Kosten entstanden sind oder sofern der Grund des Rücktritts nicht in einer vom Reiseveranstalter nach Zustandekommen des Vertrags angeordneten Verschärfung des Hygienekonzepts liegt, die nicht durch gesetzliche oder behördliche Regelungen vorgegeben ist. 

 

Erfolgt die Abmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsstart, so wird bei Stornierung 50 % des Ticketpreises fällig. Bei späterem Rücktritt, ab 4 Wochen vor Veranstaltungsstart wird bei Stornierung 100 % des Ticketpreises fällig. 

 
  

Bis zum Anmeldeschluss kann der*die Teilnehmer*in verlangen, dass statt seiner*ihrer eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Änderung kann der*die Teilnehmer*in über die Anmeldeplattform selbst vornehmen. Der Veranstalter kann dem Eintritt der teilnehmenden Person widersprechen, wenn diese*r den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder ihrer*seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine weitere Person  in den Vertrag ein, so haftet die Person und der*die Teilnehmer*in dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner*in für den Reisepreis und die durch den Eintritt der weiteren Person entstehenden Mehrkosten. 

  1. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Pandemien, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder Gleichwertiges berechtigen den Veranstalter und den*die Teilnehmer*in zur Kündigung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit im Vertrag enthalten, tragen der Veranstalter und der*die Teilnehmer*in je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten muss der*die Teilnehmer*in tragen. Für den Fall, dass die Gesamt-Teilnehmendenzahl aufgrund von pandemiebedingten, gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben reduziert werden muss, erklärt sich der*die Teilnehmer*in damit einverstanden, dass der Veranstalter per Los entscheidet, welchen der angemeldeten Teilnehmenden die Teilnahme gekündigt wird. 

  1. Obliegenheiten der teilnehmenden Person
    Mängelanzeige: Der*die Teilnehmer*in ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung der teilnehmenden Person, die Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem Veranstalter telefonisch, per E-Mail oder Fax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Unterlässt es der*die Teilnehmer*in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung ausgeschlossen.  
    Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. 

Kündigung: Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der*die Teilnehmer*in den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm*ihr die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen von der teilnehmenden Person bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter bzw. seinen Beauftragten (Reiseleitung) verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse der teilnehmenden Person gerechtfertigt wird. 

  1. Versicherungen sowie Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
    Für die Dauer der Freizeitmaßnahme sind alle Teilnehmenden im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Für Reisen in Staaten außerhalb der EU empfiehlt der Veranstalter dem*der Teilnehmer*in den Abschluss einer Zusatz-Auslandskrankenversicherung. Der Veranstalter selbst ist im Rahmen einer Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter sowie einer Insolvenzversicherung versichert.  

Der Veranstalter unterrichtet den*die Teilnehmer*in vor Vertragsabschluss über die jeweils im Zielland geltenden Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Nicht-EU-Staatsangehörige erhalten durch das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person der teilnehmenden Person und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.  

Der*die Teilnehmer*in ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, die Durchführung eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der*die Teilnehmerin den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.  

  1. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,  

  1. a) soweit ein Schaden der teilnehmenden Person weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 
  2. b) soweit der Veranstalter für einen dem*der Teilnehmer*in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung des Veranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer*in und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 

 

  1. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
    Ansprüche der teilnehmenden Person wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter unter der unten angegeben Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der*die Teilnehmer*in Ansprüche geltend machen, wenn er*sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden; Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind binnen 7 Kalendertagen bei Gepäckverlust bzw. binnen 21 Kalendertagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung zu melden.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der*die Teilnehmer*in solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.  

  1. Verwendung personenbezogener Daten 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit deiner/Ihrer Teilnahme an unseren Veranstaltungen erheben, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Deine/Ihre Daten werden von uns weder veröffentlicht, noch unberechtigt an weitere Personen weitergegeben. Nutzung deiner/Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den genannten Zwecken und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang. Deine/Ihre Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erfordert eine Registrierung und weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise eine längerfristige Speicherung deines/Ihres Namens, deiner/Ihrer Adresse (einschl. E-Mail) und weiterer Kontaktdaten, u. a. um deinen/Ihren Teilnehmendenplatz zu reservieren und deine/Ihre Teilnahme sowie die sich anschließende Prüfung zu administrieren. Mit der Anmeldung willigst du/willigen Sie ein, dass wir diese Daten abspeichern. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dir/Ihnen steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über dich/Sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Mit deiner/Ihrer Anmeldung willigst du/willigen Sie in die vorab beschriebene Datenspeicherung und -verwendung ein.  

 

12.1 Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen 

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt die Besucher*in der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens der Besucher*in unentgeltlichen Verwendung seine*r Bildnisse und seine*r Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise aber nicht ausschließlich auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein. 

 

  1. 1 Gerichtsstand | Alternative Streitbeilegung: Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Veranstalter. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Veranstalter die Verbraucher*innen hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Reiseverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeteiligungs-Plattform 

http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 

Für Kund*innen, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder Schweitzer Staatsbürger*innen sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Person und dem Veranstalter ausschließlich Geltung deutschen Rechts vereinbart. Solche Kund*innen können den Veranstalter ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 

 
(Reise-)Veranstalter ist: Bundesverband Deutsche Pfadfinderschaft Sankt Georg | Bundesamt Sankt Georg e. V. | Bismarckplatz 7/7a| 41061 Mönchengladbach| Rechtsträger: Bundesamt Sankt Georg e. V. | Vereinsregister Neuss Nr. 1499 Vertretungsberechtigt ist der Vereinsvorstand: Annkathrin Meyer, Joschka Hench, Matthias Feldmann. Geschäftsführender Vorsitzender: Joschka Hench. Eingetragene Geschäftsführer: Dr. Manuel Ganser | Telefon: +49 2161 91 82 38 0| E-Mail: pfingsten@dpsg.de | www.dpsg.de 

 

Stand: Mönchengladbach, 09/2024